NPK veröffentlicht zweiten Präventionsbericht
Ende Juni 2023 hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK) ihren zweiten Bericht zur Entwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention vorgelegt. Alle vier Jahre berichten die Träger der NPK an das Bundesgesundheitsministerium, welche gemeinsamen Maßnahmen sie umgesetzt haben, um die Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern. Der Bericht ist außerdem die Grundlage, auf der die nationale Präventionsstrategie weiterentwickelt wird
Aussagen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Für den Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung halten die NPK-Träger fest, dass künftige Konzepte anschlussfähig zum Arbeitsschutz, zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie zu medizinischen Leistungen sein sollen. Die dafür notwendigen Kooperationen zwischen den Sozialleistungsträgern und weiteren Akteuren zu etablieren, ist ein zentrales Ziel der NPK. Denn es bleibt dabei, dass sie nur für die Präventionsleistungen zuständig sind, die in ihrem jeweiligen Leistungsgesetz stehen. Mit den Vorhaben und Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene will die NPK Grundsteine für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Sozialleistungsträgern und Synergieeffekte legen.
Mehr Informationen zum zweiten Präventionsbericht finden Sie hier: www.npk-info.de
Über die NPK
Die NPK wurde mit 2015 mit dem Präventionsgesetz eingeführt. Ihr gehören die Spitzenorganisationen der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung an. Aufgabe der NPK ist es, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben.